Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen
Die Raum- und Flächendesinfektion zählt zu den essentiellen Maßnahmen, um Kontaminationen vorzubeugen, hier werden erforderliche Desinfektionsmaßnahmen (gemäß KRINKO-Empfehlung und Aufbereitungen der Gruppen / G1-G7/ nach Schubert) ausgeführt.
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Erweiterte Schlussdesinfektion bei behördlich angeordneter Entseuchung/Seuchenfall (§18lfSG) |
| gezielte Desinfektion bei erkennbar kontaminierten Flächen |
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Laufende Desinfektion zur Prophylaxe |
| Desinfektion bei übertragbaren Krankheiten (§6+7lfSG) |
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